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Unfallversicherung (Bundesgesetz über die Unfallversicherung)
Unfallversicherung (Bundesgesetz für die Unfallversicherung) bietet als Vorteile
– Berufunfall: Unfall ereignet sich während der Erwerbstätigkeit
– Nicht Berufunfall: Unfall ausserhalb der Erwerbstätigkeit
Die Prämien der Arbeitsunfallversicherung sind obligatorisch und werden vollständig vom Arbeitgeber bezahlt.
Eine Versicherung ist für alle Personen obligatorisch, die länger als 8 Stunden pro Woche * in der Schweiz arbeiten.
– Auszubildende
– Praktikanten
– Heimarbeiter
– Freiwillige
– Reinigungspersonal (private Haushalte)
Für Selbständige tritt diese Verpflichtung ab und wird fakultativ.
*Arbeitnehmer, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind nur gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert, nicht jedoch gegen Nichtberufsunfälle.
Versicherung gegen Arbeitsunfälle (BU)
Schweizer Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter gegen Arbeitsunfälle zu versichern. Das AINF P ist obligatorisch für in der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmer, einschließlich Heimarbeiter, Auszubildende, Praktikanten, Freiwillige und Personen, die in Handelsschulen oder geschützten Werkstätten arbeiten. Die Versicherungsprämie wird vom Arbeitgeber bezahlt. Die Verpflichtung gilt für Mitarbeiter. Die Versicherung kann bei Suva oder bei einer Gruppenunfallversicherung abgeschlossen werden.
Die Unfallversicherung deckt die Behandlungskosten ab und zahlt Tagegeld sowie Renten bei unfallbedingter Behinderung und hilft Hinterbliebenen nach dem Tod des Versicherten.
Versicherung gegen Nichtberufsunfälle (NBU)
Wenn eine Person mindestens 8 Stunden pro Woche im selben Unternehmen arbeitet, ist sie obligatorisch gegen Arbeitsunfälle und Nichtberufsunfälle versichert. Die AINF NP-Versicherungsprämien werden vom Arbeitnehmer bezahlt.
Arbeitsunfälle sind für Arbeitnehmer, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, nicht versichert. Um in jedem Fall versichert zu sein, müssen diese Personen eine Police bei ihrer obligatorischen Krankenversicherung oder ihrem Versicherungsberater abschließen. Es ist zu beachten, dass für diese Teilzeitbeschäftigten, Unfälle auf kürzestem Weg, die beim UVG -Beruf versichert sind, eine Ausnahme darstellen.
Entschädigung für Verdienstausfall IPG und Mutterschaft
Die Entschädigung für Verdienstausfälle wird verwendet, um einen Teil des Verdienstausfalls von Personen zu decken, die Militärdienst, öffentlichen Dienst oder Zivilschutzdienst leisten. Seit 2005 deckt die IPG auch Verdienstausfälle bei Mutterschaft (Mutterschaftsgeld). Die Versicherung ist obligatorisch und die Beitragspflicht besteht für alle, die AHV / IV-Beiträge zahlen.
Die Entschädigung für Verdienstausfälle für Dienstleistungen betrug 80% des Gehalts vor Eintritt in die Dienstleistung (maximal CHF 196.- pro Tag).
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
Die BVG ist das Grundgesetz der zweiten Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems. Die zweite Säule vervollständigt die erste Säule (AHV/IV) mit der betrieblichen Altersversorgung, um den aktuellen Lebensstandard auch nach der Pensionierung aufrechtzuerhalten. Das betriebliche Altersversorgungssystem bietet auch die Möglichkeit, frühestens ab dem 58. Lebensjahr einen Vorruhestand zu beantragen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens 50% des LPP-Beitrags zu zahlen, einschließlich:
Altersguthaben, Zuschläge und die Risikoprämie für Tod und Behinderung. Wer ist zur Versicherung verpflichtet.
– Alle Mitarbeiter in der Schweiz, die über 17 Jahre alt sind und ein höheres Jahreseinkommen haben.
bis 21’330 Fr.
– Leistungsempfänger (Arbeitslosigkeit)
Für diejenigen die optional werden?
– Selbständige
– Alle Mitarbeiter in der Schweiz, die über 17 Jahre alt sind und ein Jahreseinkommen von weniger als 21’330 Fr haben.
Es ist daher wichtig, eine gültige Pensionskasse zu wählen – wir beraten Sie gerne kompetent und professionell!
Täglicher Krankheitsvorteil
Die Entschädigungsdeckung für Verdienstausfälle bei Krankheit wird verwendet, um dem Arbeitnehmer die Fortsetzung der Zahlung des Gehalts nach Krankheit zu garantieren. Im Gegensatz zum UVG ist es nicht obglitarisch.
Wenn es keinen IGM-Vertrag gibt ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Zahlung des Gehalts nach den Vorschriften der Berner Skala fortzusetzen.
Die Berner Skala: Lohngarantie
Dauer des Arbeitsverhältnisses | Dauer der Lohngarantie |
Bis zu 3 Monaten | kein Gehalt |
Von 3 bis 12 Monaten | 3 Wochen |
Während des 2. Dienstjahres | 1 Monat |
Vom 3. bis 4. Jahr 2 Monate | 2 Monate |
Vom 5. Bis 9. Jahr | 3 Monate |
Vom 10. Bis 14. Jahr | 4 Monate |
Vom 15. Bis 19. Jahr | 5 Monate |
Vom 20. Bis 24. Jahr | 6 Monate |
Anschliessend alle 5 Jahre noch einen Monat.
Zivilrechtliche Haftung für Unternehmen
Eine Unternehmenshaftpflichtversicherung gehört zu den Grundbedürfnissen eines jeden Unternehmens. Die Risiken sind von Sektor zu Sektor sehr unterschiedlich.
Risiken im Zusammenhang mit Anlagen: Schäden, die durch zivilrechtliche Haftung als Eigentümer oder Mieter von Gewerbeimmobilien entstehen. Beispiel:
Eine Fliese löst sich vom Gebäude und fällt auf ein geparktes Auto, wodurch es beschädigt wird.
Mit der Übung verbundene Risiken: Schäden durch Geschäftsprozesse. Beispiel: Während des Austauschs der Waschmaschine beschädigt ein Arbeiter einen Küchenschrank, der später ausgetauscht werden muss.
Risiken im Zusammenhang mit Produkten: Schäden durch Fehler bei der Herstellung oder Entwicklung von Produkten. Beispiel: Ein Stück einer Kaffeemaschine aus Ihrer Produktlinie überhitzt sich und kann Feuer fangen.
Schäden, die dem Unternehmer selbst oder seiner Familie entstehen, sind nicht durch die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen gedeckt.