Lacarbonara Broker

PRIVATE

Fordern Sie Ihr maßgeschneidertes Angebot an!

Cassa malati CVBNCVBN

Unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft sind Sie verpflichtet, gegen Krankheit versichert zu sein, wenn Sie in der Schweiz leben oder arbeiten.

Diese Verpflichtung gilt auch für Personen aus einem EU- oder EFTA-Mitgliedstaat, die in der Schweiz arbeiten. Personen mit Wohnsitz in einem Nachbarland, die in der Schweiz arbeiten (grenzüberschreitende Pendler), können wählen, ob sie in der Schweiz oder an ihrem Wohnort versichern möchten.

Liste der Ausnahmen, trotz Wohnsitz in der Schweiz


– Rentner, wenn sie eine Rente aus einem EU- oder EFTA-Mitgliedstaat haben
– Arbeitnehmer aus einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA

– Studenten im Falle eines vorübergehenden Aufenthalts und einer gleichwertigen Versicherung – Mitarbeiter internationaler Organisationen, Botschaften und Konsulate.

In diesem Abschnitt haben Sie Zugriff auf eine vollständige Übersicht der wichtigsten Definitionen zu diesem Thema.

Grundversicherung (KVG)

Bei Ihrer Ankunft in der Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, um eine Krankenversicherung (AOMS) abzuschließen, und Sie können die Krankenkasse unter den zugelassenen Versicherern frei wählen.
Jede versicherte Person zahlt eine monatliche Prämie an die Krankenversicherung. Der Anteil der Prämien hängt von der Krankenkasse und dem Kanton ab. Die Grundversicherung (KVG) deckt die Gesundheitskosten bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft (Diagnose, ärztliche Behandlung, Arzneimittel in der Medikamentenliste, Physiotherapie, Krankenhausaufenthalt auf der allgemeinen Station, Rehabilitation). Diese Dienstleistungen unterliegen einem jährlichen Selbstbehalt und einem Kostenanteil von 10%.
Die obligatorische Versicherung garantiert daher allen Versicherungsnehmern den Zugang zu einer umfassenden und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung.

Im Detail Ihre Möglichkeiten:

– Modell der Health Maintenance Organization (HMO).Der Versicherte geht zu einem HMO-assoziierten medizinischen Praxiszentrum, so dass die Auswahl des Arztes begrenzt wird. Bei Bedarf werden Sie an einen Spezialisten überwiesen.

Prämienreduzierung von 15-20%.

– Medizinisches Grundmodell. Der Versicherte muss sich an seinen Hausarzt wenden, der die Notwendigkeit einer Überweisung an einen Spezialisten beurteilt. Ausnahme für Notfälle. Prämienreduzierung von 10%.

– Modell SANATEL / FIRSTMED / TELEMED (medizinischer Rat per Telefon)

Der Versicherte geht zum Call Center, das von Ärzten und Spezialisten verwaltet wird.

Der Beratungsservice ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche kostenlos. Ihre Aufgabe ist es, den Patienten über einen Weg zur korrekten Genesung zu beraten. Dann ist es Sache des Versicherten, zu entscheiden, ob er den Rat befolgt oder zum Hausarzt geht / Spezialist. Die Wahl des Arztes bleibt also frei.
Attraktive Prämienreduzierungen.

Stornierung

Stornierung der Grundversicherung (LAMAL)
Im Herbst genehmigt das Bundesamt für Gesundheit die Auszeichnungen für das folgende Jahr.
Es ist möglich, die Krankenkassen bis Ende des Jahres zu wechseln.
Frist: Bis zum 30. November kann der Versicherte die Stornierung einreichen.
Versicherte mit einem Selbstbehalt von CHF 300.00 können bis Ende Juni kündigen (Kündigungsfrist: 3 Monate)

Sollten im Laufe des Jahres Erhöhungen auftreten, kann die Krankenversicherung mit einer Laufzeit von 30 Tagen zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.

Kündigung der Zusatzversicherung (LCA)
Die Stornierungsfrist endet Ende September, kann jedoch von der Krankenkasse abweichen. Bei Erhöhungen im Laufe des Jahres beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage zum Ende des Folgemonats.

Die Zusatzversicherung ist nicht an die Grundversicherung gebunden, sondern kann bei verschiedenen Krankenkassen abgeschlossen werden.

Es ist daher möglich, die Krankenkasse in Bezug auf die Grundversicherung zu ändern und bei der alten Versicherungskasse mit Zusatzversicherung zu bleiben.

Selbstbehalt

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist der jährliche Betrag, mit dem die versicherte Person zu den Kosten der medizinischen Leistungen beitragen muss.

Nach Erreichen des Selbstbehalts muss der Versicherte 10% (Prozentsatz) der Leistungen zahlen.
Der Satz beträgt ein jährliches Maximum von 700,00 Fr. für Erwachsene und 350,00 Fr. für Minderjährige.

Sobald dieser Betrag erreicht ist, übernimmt die Krankenversicherung 100% der Kosten. Selbstbehalt Standard (0-18 Jahre): 0.00 (Fr.)
Selbstbehalt otional (0-18 Jahre): 100.00, 200.00, 300.00, 400.00, 500.00, 600.00 (Fr.)

Selbstbehalt standard (19+ Jahre): 300.00 (Fr.)
Selbstbehalt optional (19+ Jahre): 500.00, 1’000.00, 1’500.00, 2’000, 2’500 (Fr.)

 

Die Wahl des Selbstbehalts ist nicht zu unterschätzen. Aus diesem Grund bieten wir gezielte Beratung an, um unangenehme Überraschungen oder unnötige Kosten zu vermeiden.

Hilfe

Die Wirtschaftshilfe wird vom Kanton festgelegt, die Kriterien richten sich nach dem Einkommen und der Anzahl der Kinder. Sie haben nur dann Anspruch auf eine mögliche Ermäßigung, wenn Sie jedes Jahr bei den zuständigen Stellen einen Zuschuss beantragen. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne und leiten Sie entsprechend Ihrer Situation weiter.

Ergänzende Versicherung (LCA)

Komplementärversicherungen werden zunehmend differenzierter, vollständiger und bieten dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, persönlich und gezielt zu wählen.

Die Zusatzversicherung ist optional, deckt jedoch größere Bedürfnisse und zusätzliche Leistungen ab, wie:
Krankenhausaufenthalt: Privatstation (freie Wahl des Arztes, Einzelbett) oder halbprivat (freie Wahl des Arztes, zwei Betten)

– Reisen: Die Ökobilanz ermöglicht es Ihnen, ohne Einschränkungen seitens der Grundversicherung (KVG) zu reisen, deren Deckung begrenzt bleibt.
-Alternative Medizin: therapeutische Massagen, Naturheilkunde, alternative Therapien. – Zahnpflege: Die Leistungen variieren je nach Versicherung für Erwachsene und Kinder.

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie über die für Ihre Bedürfnisse am Besten geeigneten Abdeckungen zu beraten.

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie über die für Ihre Bedürfnisse am besten geeigneten Deckungen zu beraten.

Rechtsschutzversicherung

 

Mit Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag gemeint, der den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten schützen soll. Der Versicherungsschutz reicht von der Beratung durch einen Rechtsassistenten bis zur Übernahme der Kosten für Gericht und Anwalt. Die Versicherung gliedert sich in zwei Zuständigkeitsbereiche: Rechtsschutz im Verkehr und privater Rechtsschutz.

Verkehrsrechtlicher Schutz

Die Verkehrsrechtsversicherung bietet finanziellen Schutz bei Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr, beispielsweise in Rechtsfällen nach einem Unfall oder bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf, Leasing oder der Reparatur eines Fahrzeugs.

 

Privater Rechtsschutz

Die private Rechtsschutzversicherung bietet finanziellen Schutz im Bereich des Privatrechts, beispielsweise für Rechtsfälle im Zusammenhang mit dem Recht auf Pacht oder auf Wohnraum und oberflächliches Eigentum.

PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Private zivilrechtliche Haftung. Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch. Es wird jedoch dringend empfohlen, eine abzuschliessen. Die Versicherung ersetzt Schäden, die Sie freiwillig oder unfreiwillig an Dritte oder durch Personen, Tiere oder Dinge, für die Sie verantwortlich sind, an Dritte verursacht haben.

Sie haften zivilrechtlich, wenn Sie beispielsweise die Brille eines Kollegen zerbrechen, wenn Ihr Kind beim Fußballspielen das Fenster eines Nachbarn zerschmettert, wenn Ihr Hund einen Passanten angreift, indem er seinen neuen Ledermantel abreißt oder wenn eine Blumenvase aus Ihrem Balkon herausfällt und dass Auto auf dem Parkplatz unten beschädigt.

Sie und Ihre Familie sind in folgenden Fällen versichert:

  • Personen- und Sachschäden,
  • Kosten für die Schadenverhütung,
  • Vermögensschäden infolge von Personen oder Sachschäden,
  • Verteidigung gegen unbegründete Ansprüche. 

Hausrat

Die Hausratversicherung ist nicht obligatorisch (mit Ausnahme der Einwohner des Kantons Voud, Freiburg, Nidwalden und Jura) und umfasst alle persönlichen Gegenstände des Versicherten für den privaten Gebrauch, einschließlich Fahrräder.

Kraftfahrzeuge, die von der Kasko-Versicherung abgedeckt sind, sind nicht enthalten.

 

Die Haushaltsinhaltsversicherung bietet ihre Leistungen an, bei:

– Glasbruch
– Diebstahl
– Wasser
– Feuer


Private Kunden-Kraftfahrzeuge

 

Zivilrechtliche Haftung (TPL) 

Ein Kraftfahrzeug (z.B.: Auto und Motorrad) darf ohne Haftpflichtversicherung nicht in Verkehr gebracht werden. Eine Straßenversicherung ist obligatorisch, um sich und andere Benutzer vor den finanziellen Auswirkungen von Unfällen zu schützen.

 

Die Versicherung deckt die zivilrechtliche Haftung zumindest in den Staaten ab, in denen das Schweizer Kennzeichen als Versicherungsnachweis gültig ist (derzeit alle EU- / EWR-Staaten, Andorra, Serbien und die Schweiz).

 

Es kann gewählt werden, ob Teil- und Vollversicherungspolicen abgeschlossen werden sollen.

 

Teilversicherungsschutz:
Beschädigung oder Verlust des Kraftfahrzeuges von
– Diebstahl
– Feuer
– Glasbruch
– Vandalismus
– Kollision mit Tieren
– Sonstiges (Je nach Firma)

 

Vollkaskoversicherung:
Neben der Leistung der Teilkaskoversicherung
– Vorfall mit oder ohne Beteiligung 3.
– Anderes (je nach Firma)

Previdenza pensionistica

Die 3 Säulen in der Schweiz

1.Säule: Garantiertes Minimum an Vitalität

                  Obligatorisch ab 21 Jahren


2.Säule: Aufrechterhaltung des üblichen Lebensstandards

                  Obligatorisch ab 25 Jahren


3.Säule: individuelle Integration

Unsere Experten stehen Ihnen für eine individuelle Beratung oder eine Rentenanalyse zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie entsprechend Ihren Bedürfnissen!

LEBENSPOLITIK

Die 3. Säule

Ziel der individuellen Rente ist die Integration der Leistungen der 1. Säule (AVS / AI) und der 2. Säule (LPP / LAINF), um eventuelle Rentenlücken schließen und einen hohen und friedlichen Lebensstandard gewährleisten zu können.

Die private Altersvorsorge wird zwischen den Säulen 3a und 3b unterschieden.

Säule 3a:
Eingeschränkte private Rente.
Die Entnahme des angesammelten Kapitals ist an das Rentenalter gebunden. Alle in der Schweiz ansässigen Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag mit Ihrer Versicherung  zu zahlen (Jahresmaximum für das Jahr 2020: 6’826 Fr.).
Dieser Betrag ist steuerlich absetzbar, wenn er in der Steuererklärung erfasst wird. Selbständige, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, können Beiträge in Höhe von 20% des Jahreseinkommens zahlen, jedoch ohne 34’128 ​​Fr. Zu übersteigen.

3.Säule:
Uneingeschränkte Altersvorsorge.
Der Abzug des angesammelten Kapitals ist jederzeit gegen Zahlung eines Pauschalbetrags möglich.

Entgegen der von 3a festgelegten Höchstgrenze können Beiträge uneingeschränkt gezahlt werden. Darüber hinaus ist die Begünstigtenklausel kostenlos, Sie können Personen eingeben, die nicht Teil der gesetzlichen Erben sind.